Question
Was bedeutet "gleichartig" und "gleichwertig" in Bezug auf Prüfmittel im Kontext der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) für die Röntgendiagnostik?
Answer
In der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) für die Röntgendiagnostik beziehen sich die Begriffe "gleichartig" und "gleichwertig" auf die Prüfmittel, wie beispielsweise Dosimeter, die bei der Qualitätsprüfung von Röntgeneinrichtungen eingesetzt werden. Ein Wechsel der Prüfmittel ist laut QS-RL möglich, wenn die neuen Prüfmittel sowohl gleichartig als auch gleichwertig zu den bisherigen sind.
"Gleichartig" bedeutet, dass die neuen Prüfmittel die gleichen oder vergleichbare Funktionen erfüllen wie die alten. Sie sollten dieselben Messgrößen erfassen und für die gleichen Prüfverfahren geeignet sein.
"Gleichwertig" bedeutet, dass die neuen Prüfmittel hinsichtlich ihrer Messgenauigkeit, Zuverlässigkeit und anderer relevanter Qualitätsmerkmale den alten Prüfmitteln entsprechen. Sie sollten die gleichen Anforderungen erfüllen, um die Vergleichbarkeit der Messergebnisse sicherzustellen.
Wenn die neuen Prüfmittel gleichartig und gleichwertig sind, kann der Wechsel erfolgen, ohne dass eine vollständige Neubestimmung der Bezugswerte notwendig ist. In solchen Fällen reicht es aus, eine überlappende Messung mit dem bisherigen und dem neuen Dosimeter durchzuführen, um die Kontinuität und Vergleichbarkeit der Messungen sicherzustellen.