Frage
Muss ein geeichtes MagicMaX nach Kalibrierung erneut geeicht werden?
Antwort
Ja.
Warum?
In Deutschland (und generell in der gesetzlichen Messtechnik) sind Kalibrierung und Eichung unterschiedliche Verfahren:
Kalibrierung = Rein technische Überprüfung/Abgleich eines Messgeräts.
Eichung = Gesetzlich geregelte Prüfung durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle.
Wenn ein bereits geeichtes Dosimeter erneut kalibriert wird, gilt: Die ursprüngliche Eichung verliert in den meisten Fällen ihre Gültigkeit. Durch eine Kalibrierung wird technisch in das Messverhalten eingegriffen. Damit entsprechen die Eigenschaften des Geräts nicht mehr exakt dem Zustand, der bei der letzten Eichung bestätigt wurde.
Damit das Gerät weiterhin in Bereichen verwendet werden darf, in denen eine Eichpflicht besteht, ist eine Nacheichung (erneute Eichung) erforderlich.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
§ 37 MessEG (Stand 2025/11):
Wichtige Abschnitte:
§ 37 Abs. 1: "Messgeräte dürfen nicht ungeeicht verwendet werden, nachdem die … Eichfrist abgelaufen ist oder wenn die Eichfrist … vorzeitig endet."
§ 37 Abs. 2 enthält die Tatbestände, bei denen die Eichfrist vorzeitig endet. Darunter: "ein Eingriff vorgenommen wird, der Einfluss auf die messtechnischen Eigenschaften des Messgeräts haben kann …"
§ 37 Abs. 5 regelt Ausnahmen für instand gesetzte Messgeräte, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, u. a.: "… die erneute Eichung unverzüglich beantragt wird …"