Frage
Mein geeichtes Dosismessgerät (z.B. MagicMaX Universal oder Dosimax plus A) dessen Eichung noch gültig ist, muss repariert werden.
Ist die amltiche Eichung nach der Reparatur noch gültig, oder muss es erneut geeicht werden?
Antwort
Ihr Dosismessgerät wurde bei der Eichung von der zuständigen Behörde nach §38 MessEV (Mess- und Eichverodnung) mit einem Eichkennzeichen versehen und ein Sicherungskennzeichen gegen unbefugtes Öffnen angebracht.
Wird dieses Sicherungskennzeichen im Rahmen der Reparatur gebrochen (z.B. Austausch der Elektronik im Geräteinneren), ist die Eichung nicht mehr gültig.
Das Gerät muss nach der Reparatur erneut bei der Behörde geeicht werden.